Honorar

Sofern wir keine andere Vereinbarung mit Ihnen treffen, berechnet sich unser Honorar auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach dem Gegenstandswert und auf der Grundlage bestimmter Gebührensätze.

Diese Systematik des Gesetzes kann allerdings im Einzelfall zu unangemessen bzw. wider Erwarten hohen Gebühren führen, die in einem Missverhältnis zu dem Interesse des Mandanten in der Sache selbst stehen. In einem solchen Fall sind wir gerne bereit, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eine angemessene Vergütung mit Ihnen zu vereinbaren.

Die Berechnung der Gebühren gemäß dem RVG kann aber auch zu unangemessen niedrigen Gebühren führen, die weder der Schwierigkeit der Sache noch dem Arbeitsaufwand angemessen Rechnung tragen. In diesem Fall werden wir Ihnen einen Vergütungsvorschlag unterbreiten, der uns eine wirtschaftliche Bearbeitung des Mandats ermöglicht.

Selbstverständlich besprechen wir die Honorierung unserer Tätigkeit vor der Mandatsübernahme mit Ihnen.