Familienrecht:
Trennung und Scheidung
Bei einer Trennung und Scheidung sind insbesondere Regelungen zum Vermögen oder der Vermögensauseinandersetzung, zum Unterhalt, zum Sorgerecht und Umgangsrecht, zum Versorgungsausgleich oder zu gesellschaftsrechtlichen Aspekten zu treffen. Neben der außergerichtlichen Beratung stehen wir Ihnen auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als Partner zur Seite.
Im Familienrecht beraten wir Sie umfassend vom Abschluss eines Ehevertrages bis hin zu Fragen, die bei einer Trennung oder einer Scheidung auftreten. In allen diesen Situationen legen wir Ihnen detailliert die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Folgen dar und erarbeiten für Sie eine Lösung. Auch hier gilt: Eine isolierte Betrachtung hilft Ihnen nicht. Die Regelungen eines Ehevertrages müssen sinnvoll eingepasst und abgestimmt werden mit Nachfolgeregelungen und etwa weiter bestehenden oder abzuschließenden Verträgen (unternehmens- bzw.) gesellschaftsrechtlicher Art.
Die Eingehung oder Auflösung einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft zieht auch erbrechtliche Konsequenzen nach sich, zu denen wir Sie gerne beraten.
Nach der Scheidung/Ende nichteheliche Lebensgemeinschaft
Auch nach einer Scheidung oder dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können noch nach Jahren weitere Fragen auftreten, angefangen davon, ob der Kindesunterhalt noch in angemessener Höhe bezahlt wird, ob man noch immer an den ehemaligen Partner Unterhalt bezahlen muss oder ob die derzeitige Regelung zum Sorgerecht oder Umgangsrecht noch zeitgemäß ist. Vereinbarungen, Urteile und Beschlüsse können später abgeändert werden. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen, unter denen dies möglich ist und setzen im Anschluss daran Ihre Rechte durch.