Gesellschaftsrecht:
Eine Vielzahl von Unternehmen ist gesellschaftsrechtlich organisiert, sei es als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft. Der gut durchdachte Gesellschaftsvertrag, mit dem Rechte und Pflichten aller Beteiligten unter Berücksichtigung unternehmerischer, persönlicher und steuerlicher Interessen ausgewogen und eindeutig geregelt sind, ist dabei ein Baustein der Basis erfolgreichen Wirtschaftens. Bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und eventuell erforderlichen Änderungen Ihrer Verträge – auch unter steuerlichen und/oder Nachfolge-Gesichtspunkten – unterstützen wir Sie in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberatern ebenso wie im Zuge nicht immer vermeidbarer Auseinandersetzungen mit anderen Gesellschaftern. Maxime unserer Tätigkeit ist dabei immer die Streitvermeidung und die interessengerechte Beilegung von Auseinandersetzungen, nach Möglichkeit ohne langwierige und letztlich teuere Gerichtsprozesse.